Waldorfpädagogik

Frankfurt (Oder)

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Finanzierung

Als Schule in freier Trägerschaft erhält die Freie Waldorfschule Frankfurt (Oder) deutlich weniger finanzielle Unterstützung durch das Land Brandenburg als Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

 

Daher ist sie gezwungen, Elternbeiträge zur Finanzierung des Schulbetriebes zu erheben. Die Elternbeiträge sind nach Familiengröße und -einkommen gestaffelt. Ziel ist es, dass keinem Kind aus mangelnder finanzieller Leistungskraft des Elternhauses der Zugang zur Waldorfpädagogik verwehrt wird.

 

Außerdem wird von jedem Elternhaus, aus dem mindestens ein Kind in Kindergarten oder Schule angemeldet ist, eine monatliche Sonderumlage (Baugeld) in Höhe von 15,40 Euro erhoben. Dieses Baugeld wird ausschließlich für Bauinvestitionen verwendet.

 

Wenn Sie individuelle Fragen zur Berechnung eines möglichen Schulgeldes haben, wenden Sie sich gern an unser Schulbüro.

 

Aus pädagogischen Gründen ist für alle Kinder, die den Hort besuchen die Teilnahme am Mittagessen Pflicht. Dies wird im Betreuungsvertrag festgeschrieben. Für das Essen im Hort ist pro Kind ganzjährig eine Monatspauschale in Höhe von 38,- Euro zu zahlen.

Am BuT-Verfahren kann man nach Vorlage des Berechtigungsnachweises teilnehmen.