Waldorfpädagogik

Frankfurt (Oder)

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Finanzierung

Die Kosten für einen Betreuungs­platz im Hort werden auf der Grundlage der städtischen Empfehlung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in der Stadt Frankfurt (Oder) erhoben.

 

Die Eltern­beiträge sind sozial­verträglich gestaffelt und bemessen sich nach dem Alter und der Anzahl der Kinder, dem Einkommen sowie dem vereinbarten Betreuungs­umfang.

 

Eltern­beiträge können ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugend­hilfe übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind oder seinen Eltern nicht zuzumuten ist. Informationen dazu erhalten Sie im Amt für Jugend und Soziales.

 

Außerdem wird von jedem Eltern­haus, aus dem mindestens ein Kind im Kinder­garten oder in der Schule angemeldet ist, eine monatliche Sonder­umlage (Baugeld) in Höhe von 15,40 € erhoben. Dieses Baugeld wird ausschließlich für Bau­investitionen verwendet.

 

Hinzu kommen folgende Kosten für das Essen:

Aus pädagogischen Gründen ist die Teilnahme am Mittagessen für alle Kinder Pflicht. Dies wird im Betreuungsvertrag festgeschrieben. Die Kosten belaufen sich ganzjährig pro Monat auf 38,- €.

Die Vespermahlzeit ist im Betreuungsvertrag inbegriffen.

Am BuT-Verfahren kann man nach Vorlage des Berechtigungsnachweises teilnehmen.