Waldorfpädagogik

Frankfurt (Oder)

Waldorfpädagogik

Frankfurt (Oder)

  • Organi­sation

    • Willkommen

    • Verwaltung

    • Selbstverwaltung

    • Arbeitskreise

  • Schule

    • Unsere Schule

    • Pädagogik

    • Unterricht

    • Förder- und Therapiebereich

    • AGs & Zusatz­angebote

    • Küche

    • Aufnahme

    • Finanzierung

    • Kurzchronik

  • Kinder­garten

    • Unser Kinder­garten

    • Pädagogik

    • Ernährung

    • Aufnahme

    • Finanzierung

  • Hort

    • Unser Hort

    • Pädagogik

    • Aufnahme

    • Finanzierung

    • Schließzeiten

  • Aktuelles

    • Termine

    • Projekte & Aktivitäten

    • Stellen­angebote

    • Freiwilligendienst

    • Unsere Partner und Förderer

    • Presse­spiegel

    • Ihre Spende

    • Bildungs­spender

  • Kontakt

    • Adressen/​Anfahrt

    • Links

    • Impressum

    • Datenschutz

Finanzierung

Die Kosten für einen Betreuungsplatz im Kindergarten werden auf der Grundlage der städtischen Empfehlung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in der Stadt Frankfurt (Oder) erhoben.

 

Die Elternbeiträge sind sozialverträglich gestaffelt und bemessen sich nach dem Alter und der Anzahl der Kinder, dem Einkommen sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang. Elternbeiträge können ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind oder seinen Eltern nicht zuzumuten ist. Informationen dazu erhalten Sie im Amt für Jugend und Soziales.

 

Außerdem wird von jedem Elternhaus, aus dem mindestens ein Kind im Kindergarten oder in der Schule angemeldet ist, eine monatliche Sonderumlage (Baugeld) in Höhe von 15,40 € erhoben. Dieses Baugeld wird ausschließlich für Bauinvestitionen verwendet.

 

Hinzu kommen folgende Kosten für das Essen:

Aus pädagogischen Gründen ist die Teilnahme am Mittagessen für alle Kinder Pflicht. Dies wird im Betreuungsvertrag festgeschrieben. Die Kosten belaufen sich ganzjährig pro Monat auf 42,- €.

Frühstück und Vesper sind im Betreuungsvertrag inbegriffen.

Am BuT-Verfahren kann man nach Vorlage des Berechtigungsnachweises teilnehmen.